Fragen & Antworten

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Worum geht es bei dieser Initiative?

Die Initiative will rasche Fortschritte bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Und sie fordert, dass die Energieeffizienzmassnahmen, beispielsweise bei der Sanierung von Gebäuden, bei gewerblichen und industriellen Prozessen oder bei der Mobilität, schneller umgesetzt werden können.

Die Initiative gibt dafür klare Bedingungen vor: Sie gibt allen Akteuren bis zum Inkrafttreten des Initiativtexts (ca. 2030) Zeit, ausreichend Energie verfügbar zu machen, damit die Versorgungssicherheit - insbesondere im Winter - gewährleistet ist und die gesetzten Klimaziele erreicht werden können. Sollte die Schweiz bis dahin nicht auf Kurs sein, werden die Nutzung erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz temporär mit einem vorrangigen nationalen Interesse versehen. Dieses befristete vorrangige nationale Interesse gilt so lange, bis der vom Bund zu definierende Grenzwert einer einheimischen erneuerbaren Winterproduktion erreicht wird.

Nicht zuletzt will die Initiative eine gesellschaftliche Auseinandersetzung anregen: Ist ein absoluter Natur- und Landschaftsschutz noch zeitgemäss oder braucht es nicht vielmehr ausgewogene ganzheitliche Lösungen, die auch die Nutzungsinteressen einbeziehen?

Was bezweckt die Initiative?

Die Initiative hat folgende Ziele:

- Erhöhung der Versorgungssicherheit durch eine Reduktion der Winterstromlücke und der Importabhängigkeit.
- Reduktion des Energieverbrauchs dank mehr Energieeffizienz
- Dekarbonisierung des Gebäudesektors und der Mobilität zur Erreichung der Schweizer Klimaziele
- Gleichgewicht zwischen den Anliegen von Schutz und Nutzung

Warum braucht es diese Initiative? Der «Mantelerlass» ist derzeit in Vernehmlassung mit weitgehend ähnlichen Zielen?

Tatsächlich: Der im Parlament diskutierte «Mantelerlass» hat ähnliche Ziele wie diese Initiative. Der Ständerat hat 2022 eine mutige Vorlage für die Förderung der erneuerbaren Energien und Umsetzung von Effizienzmassnahmen erarbeitet. Allerdings ist absehbar, dass diese Vorlage durch den Nationalrat relativiert wird.

Unsere Initiative unterscheidet sich in folgenden wichtigen Punkten vom «Mantelerlass»:

1. Das nationale Interesse an der Förderung der Erneuerbaren wird neu in der Verfassung verankert. Nur so erreichen wir ein Gleichgewicht zwischen Anliegen von Schutz und Nutzung.

2. Für den Fall, dass die Schweiz die gesetzten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren nicht erreicht, sieht die Initiative ein temporäres, vorrangiges nationales Interesse an der Förderung der erneuerbaren Energien vor. Damit stellen wir sicher, dass die Ziele der Initiative auch tatsächlich umgesetzt werden. Gleichzeitig haben wir damit ein wirkungsvolles Instrument, das ab sofort Druck auf alle Interessengruppen ausübt, rasch Bremsen zu lösen, Lösungen zuzulassen und effiziente und wirtschaftliche Projekte umzusetzen. Jede Unterschrift erhöht diesen Druck und entfaltet damit bereits jetzt Wirkung!

3. Das bestehende Potenzial der Erneuerbaren wird bestmöglich erschlossen. Unser Komitee ist technologieübergreifend und überparteilich aufgesetzt. Damit geht es um Lösungen statt Parteipolitik. Der «Mantelerlass» beinhaltet leider immer noch Elemente, die nicht alle Potenziale optimal nutzen. Ein Beispiel dafür ist die willkürlich festgelegte Förderuntergrenze bei der Wasserkraft.

Ist ein vorrangiges nationales Interesse nicht zu extrem? Werden dann wahllos Solarpanels verbaut, werden Wasserkraftwerke alle Flüsse und Bäche nutzen und in allen Wäldern Windräder gebaut werden?

Nein - Das vorrangige nationale Interesse ist kein Freipass für einen unkontrollierten Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist aber ein wirkungsvolles Instrument, eine effiziente und wirtschaftliche Energieversorgung aus erneuerbaren Energien auch tatsächlich umsetzen zu können.

Das vorrangige nationale Interesse ist zeitlich begrenzt: Es gilt nur, solange ein bestimmter Grenzwert an einheimischer Winterproduktion aus erneuerbaren Energien nicht erreicht wird. Dieser Grenzwert wird durch den Bund definiert und die Ausführungsbestimmungen durch die Bundesversammlung erarbeitet.

Ausserdem werden mit dem vorrangigen Interesse andere nationalen Interessen nicht ausgehebelt. Die Energieproduktion muss weiterhin umweltverträglich und wirtschaftlich bleiben (gemäss Bundesverfassung Art 89 Abs. 1). Schutzgebiete bleiben in ihrem Kern geschützt. In der Interessenabwägung sollen jedoch Nutzungsinteressen höher als Schutzinteressen gewichtet werden können.

Warum ein nationales Interesse in der Verfassung? Dieses kann doch auch auf Gesetzesebene verankert werden?

Die Initiative will Augenhöhe schaffen zwischen Schutzanliegen und der Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu sollen erneuerbare Energien, die Energieeffizienz und die Erschliessung dieser Potenziale in der Verfassung mit einem nationalen Interesse verankert werden.

Gelegentlich wird argumentiert, dass es keinen Unterschied macht, ob ein nationales Interesse im Gesetz oder in der Verfassung definiert ist – in der bisherigen Praxis der Interessenabwägung zeigt sich hingegen, dass die Verfassung gegenüber dem Gesetz oft höher gewichtet wird.

Was sind die Vorteile einer dezentralen/regionalen Energieversorgung?

Technische Vorteile für die Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen:
Vor gut 100 Jahren war die Stromversorgung regional geregelt. Durch den Bau des nationalen Stromnetzes wurden diese regionalen Netze zusammengefasst und auch grosse Kraftwerke daran angeschlossen.

Der Strom dieser grossen Kraftwerke war günstiger und führte zur Stilllegung von kleineren Kraftwerken. Ein stark steigender Energieverbrauch, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mit ihren negativen Auswirkungen auf das Klima und die gesellschaftliche Kritik an Atomkraftwerken führten dazu, dass insbesondere Strom aus erneuerbaren Energien die Lücke füllen sollte.

Doch der Strom aus Sonne, Wasser oder Wind fliesst nicht immer gleichzeitig und gleichmässig. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Verbrauch dieser Stromproduktion folgt. Speicher können dabei eine wertvolle Hilfe sein. Ein solches System lässt sich umso einfacher regeln, je differenzierter die Energiequellen sind und je besser das Verhalten der Verbraucher bekannt ist. Das heisst, dass solche Systeme lokal oder regional geregelt sein sollten. Damit wird beispielsweise verhindert, dass an einem sonnigen Tag in den Sommerferien das Hochspannungsnetz überlastet werden könnte – oder die dann produzierte Energie möglichst nicht verloren geht.

Geringere Kosten für den Netzausbau:
Um der stark ansteigenden Energienachfrage gerecht zu werden stehen in den nächsten Jahren enorme Investitionen in unser Stromnetz an. Diese müssen schlussendlich von den Konsumenten durch höhere Netzentgelte getragen werden. Eine dezentrale Energieversorgung trägt dazu bei, diese Kosten zu reduzieren und das Hochspannungsnetz insgesamt weniger zu belasten.

Risikoreduktion:
Ein weiterer Vorteil ist die reduzierte Abhängigkeit bei einem Ausfall der Stromversorgung: Je dezentraler die Energieversorgung, desto weniger Endkunden sind in einem solchen Fall betroffen.

Inwieweit kann die Schweiz in der Energieproduktion unabhängig werden vom Ausland?

Die Schweiz ist heute insbesondere im Winter stark von Energieimporten abhängig und bezieht dann den Strom mehrheitlich aus französischen und deutschen Kraftwerken.

Doch auch in Europa ist im Winter der Strom knapp – umso mehr, da beispielsweise Kohlekraftwerke, die viel Winterenergie produzieren, aus Gründen des Klimaschutzes mehr und mehr stillgelegt werden sollen und dadurch mehr Strom für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen benötigt wird.

Das heisst wiederum, dass die Schweiz selbst Verantwortung übernehmen muss. Jede Kilowattstunde Strom, die in der Schweiz produziert oder eingespart wird, hilft dabei. Eine vollständige Unabhängigkeit oder gar Autarkie ist hingegen aufgrund der fehlenden Kosteneffizienz nicht das Ziel.

Wie steht die Initiative zur Atomkraft?

Die Initiative äussert sich nicht zur Atomkraft.

Das Volk hat den Atomausstieg beschlossen. Zum heutigen Zeitpunkt fehlen Investoren und die gesetzlichen Grundlagen für Investitionen in die Forschung. Damit ist klar, dass bis zur Inbetriebnahme neuer Atomkraftwerke viel zu viel Zeit verstreichen würde. Zeit, in der sich die Versorgungssicherheit weiter verschlechtert.

Die Initiative hingegen erzeugt ab sofort mit jeder Unterschrift Wirkung – und kann damit auch den laufenden politischen Prozess im Sinne der Initiative beeinflussen. Diese Chance möchten wir nutzen.

Welche Partei steht hinter der Volksinitiative?

Die Volksinitiative wurde parteiunabhängig lanciert – aus Überzeugung, dass es für eine erfolgreiche Energiewende mehr Sachpolitik braucht. Der Initiativtext wurde in Zusammenarbeit mit Verbänden der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz erarbeitet. Die Trägerschaft setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft und von Fachverbänden sowie engagierten Bürgern und Bürgerinnen zusammen (Initiativkomitee).